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Was sollten Sie wissen

Um welche Dienstleistung handelt es sich bei dieser Tätigkeit

Es handelt sich um telefonische Dienstleistungen im Bereich Erotik und Flirt.

Wo findet die Arbeit statt?

Sie arbeiten freiberuflich von Zuhause aus. Dazu benötigen Sie lediglich einen Festnetzanschluss und das dazugehörige Telefon.

Kann ich auch vom Handy aus arbeiten?

Normalerweise nicht, allerdings gibt es Ausnahmen. Sprechen Sie uns einfach an.

Kommen so etwas wie PIN-Gebühren auf mich zu?

Nein, den PIN unter dem Sie arbeiten erhalten Sie kostenlos. Auch in den folgenden Monaten werden keinerlei PIN-Gebühren erhoben.

Sie sind ein Profi und mit einer Plattform/System nicht ausgelastet?

Sie wollen die Wahl haben und zwischen den verschiedenen Systemen/Plattformen wechseln können, wo es gerade heute läuft? Kein Problem, wenn Sie zwei Systeme bzw. Plattformen bewältigen können, bekommen sie von uns gerne die Möglichkeit zwischen den beiden zu wechseln.

Sie sind Anfängerin im Bereich Erotik Call?

Kein Problem, Sie werden selbstverständlich nicht ins kalte Wasser geworfen und können bei uns gerne in diesem Job hineinschnuppern. Durch intensive Betreuung, kostenlose telefonische Schulungen und einer sogenannten Welpenzeit bzw. Schonzeit von 1-6 Wochen haben Sie die Möglichkeit sich alles anzuschauen bzw. anzuhören und selbst zu telefonieren. Wenn Ihnen die Tätigkeit zusagt, heißen wir Sie natürlich gerne in unserem Team Willkommen.

Wie viel kann ich als Erotik Callerin verdienen?

Wie viel Sie als Callerin im Erotik und Flirtbereich verdienen hängt ganz von Ihrem Arbeitseinsatz und dem System. Nicht jedes System hat dieselben Vergütungstabellen und Anforderungen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie sich für ein System entscheiden, dass zu Ihnen und Ihrem Leben passt. Wieviel Sie im Endeffekt verdienen können, hängt aber letztendlich von Ihnen selbst ab und der Zeit, die Sie investieren wollen.

Telefonistin in Heimarbeit – Neben-, Haupt- oder Minjob?

Alles ist möglich. Sie können sich nebenbei nur ein kleines Taschengeld verdienen oder die Haushaltskasse aufbessern, es als Nebenjob ansehen oder täglich mehrere Stunden arbeiten, wie in einem Hauptjob. Das bleibt völlig Ihnen überlassen.

Heimarbeit Telefonistin – arbeite ich auf Steuerkarte?

Nein, bei der Dienstleistung, die Sie in unserer bzw. über unserer Agentur erbringen handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit. Das bedeutet, dass Sie sich eigenständig ihre Einnahmen bzw. Nebeneinkünfte beim Finanzamt angeben, damit diese versteuert werden.

Ich bin umsatzsteuerberechtigt, bekomm ich die MWST ausgezahlt?

Normalerweise werden unsere Gutschriften netto ausgestellt. Sollten Sie aber Mehrwertsteuer abzugsberechtigt sein, bekommen Sie nach Nachweis gerne eine Gutschrift mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausgestellt.

Muss ich am Ende des Monats eine Rechnung über die von mir erbrachten Dienstleistungen an die Agentur stellen?

Nein, wir schreiben Ihnen eine Gutschrift, die Sie meist bis Mitte des Folgemonats erhalten. In der Gutschrift sind die monatlich erbrachten Leistungen genauso aufgeschlüsselt, wie Ihre Steuernummer, der erarbeitete Betrag und das Konto auf das der Gutschriftbetrag überwiesen wird.

Ich bin arbeitslos, kann ich mit dem Job mein Arbeitslosengeld aufbessern?

Abhängig ob Sie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bekommen, gibt es jeweilige monatliche Grenzen, was Sie dazu verdienen dürfen. Bei Arbeitslosengeld I dürfen Sie 165,- Euro netto abzüglich der aufzuwenden Kosten für Telefonanschluss bzw. Büromittel. Bei Arbeitslosengeld II gibt es genau gesehen keine monatliche Grenze was Sie dazu verdienen dürfen. Damit Sie verstehen können, wie die Arbeitsagentur rechnen, nennen wir Ihnen ein Rechenbeispiel.

Beispiel, Sie verdienen 400 Euro dazu, abzüglich von Ausgaben, wie Telefonanschluss, Druckerpapier usw. Ihre Bedarfsgemeinschaft besteht aus einer Erwachsenen und einer minderjährigen Person.

Von den dazuverdienten vierhundert Euro, zieht die Arbeitsagentur hundert Euro ab. Anschließend werden noch einmal zwanzig Prozent abgezogen, da sich der Verdienst unter tausend Euro bewegt. Die Summe, die übrigbleibt, wird von der Arbeitsagentur vom Hartz IV abgezogen.

Rechnung:

(400 Euro – 100 Euro)/100*80= 240 Euro werden von dem Hartz IV Betrag abgezogen.

Natürlich sind 240 Euro, die vom jemanden abgezogen wird, der Arbeitslosengeld II bezieht, viel Geld. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Ihnen die 240 Euro nicht wirklich fehlen, da Sie dieses Geld aus eigenständiger Arbeit bekommen. Des Weiteren haben Sie durch Ihre Tätigkeit trotz Hartz IV Bezug monatlich 160 Euro mehr zur Verfügung.